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Informationsfreiheitsgesetz
Mit der Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) wurde dem wachsenden Bedürfnis nach Informationen und Transparenz der öffentlichen Verwaltung Rechnung getragen.

Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen. Er dokumentiert das Prinzip einer offenen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht.

Ziel der Einführung eines Informationszugangsrechtes ist es darüber hinaus, die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf das Handeln staatlicher Organe dadurch zu optimieren, dass ihnen eine verbesserte Argumentationsgrundlage an die Hand gegeben wird. Transparenz staatlichen Handelns und das Ziel einer bürgerschaftlichen Gestaltung des Gemeinwesens setzen voraus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen möglichst originär, direkt und unverfälscht sind.

 

Publikationen zum IFG
Information - Ihr gutes Recht

Einen schnellen und einfachen Überblick über das neue Informationsfreiheitsrecht in NRW bietet Ihnen die Broschüre "Information - Ihr gutes Recht"

Broschüre zum IFG




Leitfaden

Ausführliche Informationen mit einigen Praxisbeispielen erhalten Sie zudem über unseren Leitfaden zum IFG NRW - PDF-Dokument, 105 KB - .

Leitfaden IFG


Dieses Dokument richtet sich sowohl an Bürgerinnen und Bürger als auch an Behörden, die mit der Umsetzung des Gesetzes befasst sind.

Wichtig: Der Leitfaden ist nur als Online-Dokument verfügbar. Eine gedruckte Fassung gibt es derzeit nicht.
Evaluierung
Die im Zeitraum vom 1.1.2002 bis zum 31.12.2003 gewonnenen Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz NRW sind in einem Bericht an den Innenausschuss des Landtags zusammengefasst worden. mehr>>

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