Inhalt
Korruptionsprävention für Banken und Wirtschaftsunternehmen
Das Landeskriminalamt NRW hat in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium eine Broschüre zum Thema Korruptionsprävention für Banken und Wirtschaftsunternehmen entwickelt. Sie gibt wichtige Hinweise insbesondere für Anti-Korruptionsbeauftragte bzw. Compliance Officer.
Internationale Fachtagungen in Raesfeld
In Raesfeld treffenm sich regelmäßig Experten aus zahlreichen Ländern zur internationalen Fachtagung "Erfahrungsaustausch und internationale Zusammenarbeit bei der Prävention von Korruption". Informieren Sie sich über die Inhalte der bisherigen Veranstaltungen.
LKA-Lagebild Korruption 2008
Das Landeskriminalamt NRW hat das "Lagebild Korruption 2008" veröffentlicht. mehr>>
Berichte der Landesregierung zur Korruptionsbekämpfung
Die Landesregierung berichtet dem Landtag regelmäßig zu seiner Entschließung "Korruption effektiv verhindern - präventive Maßnahmen stärken". Die Berichte stehen Ihnen zum Download bereit. mehr>>
Berichte zur Umsetzung des Korruptionsbekämpfungskonzeptes der Innenministerkonferenz
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren hat mittlerweile den 4. Bericht zur Umsetzung ihres "Präventions- und Bekämpfungskonzeptes Korruption" vorgelegt.
Gemeinsame Jahresberichte der Innenrevisionen
Die Gemeinsamen Jahresberichte der Innenrevisionen im Geschäftsbereich des Innenministeriums fassen die Ergebnisse der Prüfungen des jeweiligen Jahre zusammen. Sie stehen im Volltext zum Download bereit. mehr>>
Aktueller Korruptionswahrnehmungsindex
Am 23. September 2008 wurde der aktuelle Corruption Perception Index (CPI) von Transparency International vorgestellt. Deutschland verbesserte sich demnach um zwei Plätze auf Rang 14. Die niedrigste Bestechlichkeitsrate hätten Dänemark, Schweden und Neuseeland. Näheres erfahren Sie auf den Internetseiten von Transparency International Deutschland .
Bundeslagebild Korruption des BKA
Auf den Internetseiten des Bundeskriminalamtes steht Ihnen die Kurzfassung des Bundeslagebildes Korruption 2007, in das die Erkenntnisse der Landeskriminalämter einfließen, zum Download bereit.
Bundeslagebild Korruption 2007
Bundeslagebild Korruption 2007
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
Das seit dem 01. März 2005 geltende Korruptionsbekämpfungsgesetz (GV. NRW. vom 4. Januar 2005, S. 8) gilt auch nach dem 28. Februar 2009 (In § 23 vorgesehener Termin des Außerkrafttretens) weiter. Durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 706) wurde das in § 23 KorruptionsbG festgelegte Datum des Außerkrafttretens geändert. Das Gesetz gilt nunmehr bis zum 31. Dezember 2010.
Das Gesetz trifft u.a. Regelungen für ein Korruptionsregister für den öffentlichen Bereich, verpflichtet öffentliche Stellen, Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu treffen und sieht Transparenzvorschriften für Mandatsträger und -trägerinnen vor.
Hier finden Sie den Text des Gesetzes (PDF-Format 42 KB
).
Das Gesetz trifft u.a. Regelungen für ein Korruptionsregister für den öffentlichen Bereich, verpflichtet öffentliche Stellen, Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu treffen und sieht Transparenzvorschriften für Mandatsträger und -trägerinnen vor.
Hier finden Sie den Text des Gesetzes (PDF-Format 42 KB
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Runderlass zur Korruptionsbekämpfung
Die Neufassung des Runderlasses des Innenministeriums, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien, Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung , vom 26.04.05 - Download - PDF-Format 46 KB - löst den bisher geltenden Erlass vom 12.04.99 ab und wurde im MBl.NRW.2005 in der Ausgabe 25 vom 02.06.05 veröffentlicht.
Die Neufassung ist aufgrund der erforderlichen Anpassung an das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, zugleich aber auch wegen der allgemeinen Weiterentwicklung der Debatte um Korruptionsbekämpfung und die hierfür geeigneten und erforderlichen Instrumente notwendig geworden.
Die Neufassung ist aufgrund der erforderlichen Anpassung an das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, zugleich aber auch wegen der allgemeinen Weiterentwicklung der Debatte um Korruptionsbekämpfung und die hierfür geeigneten und erforderlichen Instrumente notwendig geworden.
Fachdezernat "Korruption und Umweltkriminalität" beim Landeskriminalamt NRW
Beim LKA Nordrhein-Westfalen ist mit dem Dezernat 15 eine Sondereinheit gegen Korruption eingerichtet. Dort werden Erkenntnisse aus Verfahren, die von unterschiedlichen Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden und anderen Stellen geführt werden, in einer Hand zusammengeführt.
Hinweise auf Straftaten mit korruptivem Hintergrund können unter der Rufnummer 0800 5677878 - auf der Buchstabentastatur "korrupt" - an die dort eingerichtete Korruptionshotline übermittelt werden.
Mit dieser Hotline steht der Öffentlichkeit ein zentrales polizeiliches Kontaktangebot zur Verfügung, mit dem sichergestellt ist, dass potentielle Hinweisgeber und Zeugen möglicher strafbarer Handlungen sofort und unmittelbar auf sach- und fachkundige Mitarbeiter treffen, die die strafrechtliche Bedeutung der erhaltenen Informationen zutreffend einschätzen und verwerten können.
Darüber hinaus bietet das Innenministerium die Hotline 0211/871-2440 für sonstige Hinweise, insbesondere aus seinem Geschäftsbereich, an.
Alle weiteren Ministerien haben für ihren Geschäftsbereich ebenfalls Ansprechstellen benannt, die unmittelbar kontaktiert werden können. Die Adressen finden Sie in Anlage 1 des Runderlasses "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" des IM NRW vom 26.04.05 - Download - PDF-Format 46 KB -
Hinweise auf Straftaten mit korruptivem Hintergrund können unter der Rufnummer 0800 5677878 - auf der Buchstabentastatur "korrupt" - an die dort eingerichtete Korruptionshotline übermittelt werden.
Mit dieser Hotline steht der Öffentlichkeit ein zentrales polizeiliches Kontaktangebot zur Verfügung, mit dem sichergestellt ist, dass potentielle Hinweisgeber und Zeugen möglicher strafbarer Handlungen sofort und unmittelbar auf sach- und fachkundige Mitarbeiter treffen, die die strafrechtliche Bedeutung der erhaltenen Informationen zutreffend einschätzen und verwerten können.
Darüber hinaus bietet das Innenministerium die Hotline 0211/871-2440 für sonstige Hinweise, insbesondere aus seinem Geschäftsbereich, an.
Alle weiteren Ministerien haben für ihren Geschäftsbereich ebenfalls Ansprechstellen benannt, die unmittelbar kontaktiert werden können. Die Adressen finden Sie in Anlage 1 des Runderlasses "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" des IM NRW vom 26.04.05 - Download - PDF-Format 46 KB -
Hinweise zur Korruptionsprävention beim Bundesinnenministerium
Auf den Internet-Seiten des Bundesinnenministeriums finden Sie ausführliche Richtlinien zur Korruptionsprävention .


