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Innenministerium NRW - 19.10.06

NRW-Verfassungsschutzgesetz garantiert Balance von Freiheit und Sicherheit - Innenminister Wolf: Schärfere Überwachung von Terroristen
"Das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen bleibt ein Garant für Freiheit und Sicherheit," sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (19.10.2006) in Düsseldorf anlässlich der Beratung des Verfassungsschutzgesetzentwurfs im Innenausschuss des Landtags. "Die Anhörung zeigt mehrheitlich, dass die Rechte und Kompetenzen des Verfassungsschutzes klar definiert und begrenzt sind. Anderslautende Befürchtungen sind unbegründet." Es sei völlig unverständlich, dass die SPD das NRW-Gesetz angreife, auf Bundesebene aber zum Teil weitergehende Regelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz wolle, sagte Wolf.

"Die Terroranschläge von London haben uns deutlich gezeigt, dass es eine wachsende Gefahr durch Terrorattentäter aus dem Inland, so genannte home grown terrorists, gibt. Es wäre fahrlässig, vor dieser Bedrohung die Augen zu verschließen," warnte Wolf. Deshalb erhalte der NRW-Verfassungsschutz Befugnisse auch gegenüber inländischen Extremisten. Diese dürften aber nur in den Fällen genutzt werden, in denen von den Betroffenen eine schwerwiegende Gefahr ausgehe. Die Kompetenzen erstreckten sich nicht auf andere rechts- oder linksextremistische Organisationen, solange sie keine schweren Gewalttaten planen und durchführen. "Wer anderes behauptet, verbreitet absurde Unterstellungen," erklärte Wolf.

Die neuen Auskunftsrechte unterliegen einer strengen rechtlichen Kontrolle. Die vom NRW-Landtag eingesetzte unabhängige G-10-Kommission muss vorab und in jedem Einzelfall zustimmen. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Landtags muss ebenfalls unterrichtet werden.

"Wir wollen dem Terrorismus keine Chance geben. Daher wird der Verfassungsschutz verstärkt den Datenverkehr auf Computern potenzieller Terroristen verfolgen. Dazu gehören zum Beispiel abgeschottete Chatrooms," so Wolf. Wie wichtig dies sei, habe jüngst wieder die Verhaftung eines Al-Qaida-Unterstützers in Niedersachsen gezeigt. "Wir müssen Einblick in die Rechner möglicher Attentäter erhalten," betonte der Innenminister. "Damit reagieren wir auf die neuen Kommunikationsstrategien des internationalen islamistischen Terrorismus."

Auch bundesweit werde man zukünftig weit stärker als bisher extremistische Inhalte im Internet beobachten. Dafür gründen Bund und Länder mit der Internet Monitoring Analysestelle (IMAS) in Berlin einen weiteren Arbeitsbereich im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ).

"Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden", betonte Wolf. Der Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. "Der Standort des Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt", erläuterte der Innenminister.

Die bisherige Regelung zur Wohnraumüberwachung, wie sie das Gesetz noch vorsieht, sei änderungsbedürftig. Bisher habe der Verfassungsschutz noch keinen einzigen "Großen Lauschangriff" durchgeführt.

"Die Arbeit des Verfassungsschutzes wird deutlich überprüfbarer und transparenter," erläuterte Wolf weiter. Zukünftig müssen alle personenbezogenen Daten gekennzeichnet werden, wenn sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln erworben wurden. Das verbessert eine gerichtliche Kontrolle. Sprechen keine Sicherheitsinteressen dagegen, müssen die Betroffenen nach Abschluss der Überwachung darüber unterrichtet werden, dass gegen sie nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt worden sind. "Das zeigt, dass wir in Nordrhein-Westfalen die Grundrechte unserer Bürger achten und tatsächlich nur dort eingreifen, wo eine echte Gefahr besteht," erklärte Wolf.





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