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Innenministerium NRW - 23.06.06

Rechtsstreit zwischen Verfassungsschutz NRW und "Junge Freiheit" beendet - Information der Öffentlichkeit als Warnfunktion des Verfassungsschutzes bleibt
Der jahrelange Rechtsstreit der Berliner Wochenzeitung 'Junge Freiheit' (JF) gegen die Verfassungsschutzbehörde NRW ist beendet. Auf ein Urteil des VG Düsseldorf zu der Klage der JF gegen ihre Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 1994 und 1995 verzichteten die Streitgegner. Übereinstimmend sah man keinen Bedarf, mehr als zehn Jahre alte Ausführungen des Verfassungsschutzes NRW zur JF an den aktuell vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäben zu messen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor im Sinne einer wehrhaften Demokratie festgestellt, dass der Verfassungsschutz auch über organisationsunabhängige Presseorgane berichten darf. Es bleibt deshalb auch weiterhin eine wesentliche Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde, ihre Warnfunktion wahrzunehmen und die Öffentlichkeit bereits bei Vorliegen von gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht einer Bestrebung gegen die freiheitliche Demokratie zu informieren. Dabei ist selbstverständlich, dass die Berichterstattung an die aktuelle Rechtssprechung und die politische Entwicklung laufend angepasst wird.






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