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Innenministerium NRW - 28.08.06

Verfassungsschutzgesetz NRW - Innenminister Wolf: Ausgewogenes Verhältnis zwischen Bürgerrechten und Befugnissen des Verfassungsschutzes
"Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes gewährleisten die richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit für die Menschen in NRW", erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute in Düsseldorf. "Unsere rechtsstaatlichen Prinzipien drücken sich in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen erforderlichen Befugnissen des Verfassungsschutzes zur Terrorismusbekämpfung und der Stärkung von Bürgerrechten durch mehr Transparenz und neue Kennzeichnungs- und Benachrichtigungspflichten aus", betonte Wolf. Der SPD-Fraktion hielt Wolf entgegen, die geplanten Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes nicht verstanden zu haben und die Bürgerinnen und Bürger durch falsche Behauptungen zu verunsichern.

Die nach den Terroranschlägen 2001 verliehenen Auskunftsbefugnisse werden an die neue Bedrohung durch sogenannte "home-grown-Netzwerke" angepasst. Damit beziehen sich die Auskunftsrechte gegenüber Banken und Telekommunikationsunternehmen jetzt auch auf inländische Terroristen (d.h. Terroristen ohne Bezug zu ausländischen Gruppen), von denen Anschläge im Inland drohen. "Es ist nur der Extremist betroffen, von dem schwerwiegende Gefahren ausgehen - wie etwa ein geplanter Anschlag auf eine Synagoge", erläuterte der Innenminister.

Die vom NRW-Parlament eingesetzte G-10-Kommission muss darüber hinaus vorab jeder einzelnen Maßnahme zustimmen. Der Verfassungsschutz muss außerdem das Parlamentarische Kontrollgremium über die durchgeführten Maßnahmen unterrichten. Im Gegensatz dazu soll im Verfassungsschutzgesetz des Bundes bei Bankauskünften die Kontrolle durch die G-10-Kommission entfallen. Anders als im Bund müssen in NRW bei den Auskünften über Telekommunikations-Verbindungsdaten Anhaltspunkte für eine schwerwiegende, im G-10-Gesetz benannte Straftat vorliegen.

Nur unter denselben strengen rechtsstaatlichen Anforderungen soll es dem Verfassungsschutz NRW zukünftig erlaubt sein, auf Rechner von Terroristen zuzugreifen. "Die verstärkte Beobachtung der modernen Kommunikationswege des Internet ist unverzichtbar im Hinblick auf ihre zunehmende Bedeutung für den internationalen Terrorismus", so Wolf. Im Übrigen war diese Befugnis bereits seit 1994 im Verfassungsschutzgesetz NRW verankert; sie wird jetzt lediglich im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert. "Damit kann der Bürger genau erkennen, welche Eingriffsmöglichkeiten der Verfassungsschutz hat", erklärte der Innenminister.

Neben der Transparenz durch verständlichere und eindeutigere Ermächtigungen enthält das neue Verfassungsschutzgesetz erstmals eine umfassende Pflicht, den Bürger über alle heimlichen Eingriffe nachträglich zu informieren. Zudem müssen alle personenbezogenen Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben worden sind, künftig eindeutig gekennzeichnet werden. "So verbessern wir die datenschutzrechtliche und damit die gerichtliche Kontrolle nachhaltig", sagte Wolf.

Von der ebenfalls 1994 in das Verfassungsschutzgesetz eingefügten Wohnraumüberwachung ist bisher in NRW kein Gebrauch gemacht worden. Eine Novelle dieser Regelung kommt erst in Frage, wenn klare Kriterien für die präventive Überwachung durch den Verfassungsschutz vorliegen. Bis dahin bleibt es bei der bisherigen Regelung, von der allerdings nur im absoluten Notfall und nur mit richterlicher Genehmigung Gebrauch gemacht werden könnte.









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